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Mutmaßlicher Froschdieb verurteilt.
Am 30. März 2010 wurde unser Mitglied Ulrich Kabel bei einer Kontrollbegehung des Amphibienschutzzauns an der K19 bei Hagenbach von einem 54jährigen Elsässer tätlich angegriffen. Ulrich hatte sich das Kennzeichen
des Fahrzeugs des Mannes notieren wollen, nachdem dieser gesagt hatte, dass er sich Frösche aus den Eimern zum persönlichen Verzehr â€zurückgeholt†habe, da die Elsässer bekanntlich gerne Froschschenkel essen
und die Deutschen ihnen in den elsässischen Restaurants alle Froschschenkel wegessen würden.
Der Vorstand des NVS hat darauf bestanden, dass der Vorfall zur Anzeige gebracht wurde, da
- ganz unabhängig von dem Naturfrevel an den geschützten Fröschen - nicht hingenommen werden kann, dass sich unsere Mitarbeiter bei ihren freiwilligen, uneigennützigen und ehrenamtlichen Einsätzen für die Natur auch noch in Gefahr begeben, von Fremden körperlich attackiert zu werden.
Der Vorfall wurde am 27. Juli 2010 vor dem Amtsgericht Kandel verhandelt und endete mit einer Verurteilung des Angreifers zu einer Geldstrafe. Dabei ging es nur um die Straftat der Körperverletzung - der
mutmaßliche Froschdiebstahl wurde von dem Angeklagten geleugnet und war nicht Gegenstand der Verhandlung. In der RHEINPFALZ erschien hierzu am 14.08.2010 ein Bericht unter dem Titel “Teurer Froschschenkel-Witz am Krötenzaunâ€.
Auf zwei der in diesem Artikel wiedergegebenen Ausflüchte des Angeklagten sei hier kurz eingegangen:
- Keinem verantwortungsbewussten Naturschützer würde es in den Sinn kommen, Exemplare des auf der “Roten Liste†stehenden Springfroschs aus ihrem natürlichen Biotop zu entfernen (der Bienwald ist eines der
bedeutendsten Vorkommen des Springfroschs in ganz Deutschland) und sie dann “irgendwo im Elsass†wieder auszusetzen. Die Tiere würden sehr wahrscheinlich nicht überleben. Es ist daher eher anzunehmen, dass
der Täter mit den Fröschen, die er sich holen wollte, anderes im Sinne hatte.
- Unter normalen Umständen ist nicht davon auszugehen, dass eine “von vornherein aufgeladene Situation†entsteht, die man mit einem derben Witz “entkrampfen†muss, wenn sich zwei Menschen irgendwo im Wald
begegnen. Denn solche Begegnungen ereignen sich tagtäglich tausendfach, und Wanderer, Biker, Walker, Jogger, Hundebesitzer - und auch aktive Naturschützer - kommen dabei in aller Regel gut miteinander aus.
Anders sieht die Sache aus, wenn einer der Betroffenen sich bewusst ist, dass er etwas Unrechtes getan hat oder zu tun beabsichtigte und befürchtet, dass der andere dagegen Einwände vorbringen könnte.
Wir können den Froschdiebstahl nicht konkret nachweisen, da der Amphibienschutzzaun am Tag dieses Vorfalls schon nicht mehr in Betrieb war und der Täter daher nicht “in flagranti†ertappt wurde (der Zaun wurde
bereits am 27. März hochgebunden, um Rückläufer nicht zu behindern, und die Auffangeimer waren daher alle leer - was der mutmaßliche Froschdieb aber offenbar nicht wusste). Aus seinen Äußerungen war aber zu
entnehmen, dass dies nicht sein erster Besuch am Amphibienzaun war. Da wir seit 2002 alle Daten zu den geretteten Tieren erfasst haben,
besteht die Möglichkeit, aus den Statistiken Rückschlüsse auf die Höhe des angerichteten Schadens zu ziehen.
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